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 WIRTSCHAFTSPRÜFERIN - STEUERBERATERIN

Achtung bei Scheckzahlung !!
Der Scheck muss immer (3) drei Tage vor dem Steuertermin
beim Finanzamt eingegangen sein, ansonsten werden Säumniszuschläge fällig
.

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Ab 01.01.2012  - Neue Beitragssätze für:
- Rentenversicherung 19,6 %
- Arbeitslosenversicherung 3,0 %

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